Was Sie schon immer zum Thema Essstörungen und sowhat wissen wollten:
Was ist der BMI?
Der Body-Mass-Index (BMI) ist eine Maßzahl für das Körpergewicht eines Menschen im Verhältnis zu seiner Größe. Der BMI lässt sich folgendermaßen berechnen: Gewicht in Kilogramm dividiert durch Körpergröße in Metern zum Quadrat. Bei der Interpretation des BMI spielt das Alter eine wesentliche Rolle. Bei Kindern und Jugendlichen muss vor allem der klinische Allgemeinzustand beachtet werden. Bei Erwachsenen besteht bei einem BMI von 17,5 oder darunter der Verdacht auf Magersucht.
Dieses Maß gibt allerdings nur einen groben Richtwert an. Die Statur eines Menschen und die individuell unterschiedliche Zusammensetzung des Körpergewichts aus Fett- und Muskelgewebe kann im BMI nicht berücksichtigt werden.
Woher kommt das Wort Bulimie?
Der Begriff Bulimie kommt aus dem Griechischen βουλιμ?α, boulimía und heißt wörtlich übersetzt „der Ochsenhunger“ (aus βους, "der Ochse" und λιμ?ς, "der Hunger").
Woher kommt das Wort Anorexie?
Der Begriff Anorexie kommt aus dem Griechischen und heißt so viel wie Appetitlosigkeit. Damit trifft der Begriff nicht auf das Krankheitsbild zu, da Personen, die an Magersucht erkrankt sind, nicht an Appetitlosigkeit leiden. Im Gegenteil, ihre Gedanken werden vom Essen beherrscht. Trotzdem hat sich der Begriff durchgesetzt.
Verhaltenstipps bei Verdacht auf Essstörungen
- Fragen Sie, wie es der/dem Betroffenen geht! Das ist wesentlicher, als über Essen, Gewicht oder Figur zu sprechen. Reduzieren Sie die Betroffene/den Betroffenen nicht auf die Essstörung, sondern nehmen Sie sie/ihn in allen Beziehungen ernst. Es verletzt sie/ihn, wenn Sie sich nur noch für ihr/sein Esssverhalten bzw. Gewicht interessieren.
- Informieren sie sich selbst über Essstörungen und wie sie auftreten können.
- Die/Der Betroffene kann einfach nicht mehr normal essen. Versuchen Sie daher nicht, mit aller Macht die Betroffene/den Betroffenen zum Essen zu bringen.
- Direkt mit der/dem Betroffenen selber zu sprechen ist sinnvoller, als mit anderen über sie/ihn zu reden.
- Sprechen Sie sachlich aus, was sie beobachtet haben und welchen Verdacht sie haben (Beschreiben der beobachteten Verhaltensweise).
- Bleiben Sie in der Ich-Form ("Ich habe den Eindruck, es geht dir nicht gut ..."). Dadurch fühlt sich die/der Betroffene nicht gleich in die Enge getrieben und kann leichter sagen, dass wirklich etwas nicht stimmt.
- Behandeln Sie die Betroffene/den Betroffenen nicht wie ein rohes Ei, sondern wie einen normalen Menschen.
- Es ist für die Betroffene/den Betroffenen selbst meist sehr schwer einzusehen, dass sie/er schwer krank ist und Hilfe braucht. Die Bereitschaft, Hilfe und Unterstützung anzunehmen oder eine Therapie anzufangen, ist ein Zeichen von Mut und Stärke und keine Schwäche. Unterstützen sie die/den Betroffenen dabei und ermutigen sie ihn.
- Holen Sie sich selbst Hilfe und Unterstützung in dieser schwierigen Situation.
- Fühlen Sie sich nicht schuldig. Es müssen immer mehrere ungünstige Faktoren auf einander treffen, damit eine Essstörung entsteht.
Kann eine Behandlung bei sowhat anonym durchgeführt werden?
Das Behandlungsprogramm von sowhat – Institut für Menschen mit Essstörungen kann auf eigene Kosten, also privat in Anspruch genommen werden. Damit bleibt die Anonymität auch vor den Krankenkassen gewahrt. Alle Team-Mitglieder von sowhat unterliegen gegenüber institutsfremden Personen der absoluten Verschwiegenheitspflicht.
Ab wann kann ein Jugendlicher/eine Jugendliche Therapie ohne Einwilligung der Eltern beginnen?
Ab 14 Jahren.
Wie komme ich zu einem Kassenplatz (Therapieplatz mit Vollrefundierung durch die Kassen)?
Für Versicherte der WGKK, NÖGKK, KFA und VAEB übernehmen die Kassen unter bestimmten Voraussetzungen und nach Maßgabe freier Plätze die vollen Kosten für die Behandlung (Vollrefundierung).
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird in einem vorangehenden Beratungsgespräch geklärt (Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten im Büro unter 01/406 57 17).
Ich bekomme keinen vollrefundierten Therapieplatz. Was kann ich tun?
Es kann bei allen Kassen um Teilrefundierung der Therapiekosten angesucht werden.
Die Teilrefundierung bei beispielsweise der WGKK beträgt EUR 21,80 bei Einzeltherapie und EUR 7,40 bei Gruppentherapie pro Sitzung.
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